Covid-Zertifikat

Die Wartau Rotpunkt Apotheke in Zürich-Höngg

Informationen über das Covid-Zertifikat und aktuelle Massnahmen des BAG

Zusammengefasste Informationen des Bundesamt für Gesundheit BAG und dem Kanton Zürich

Allgemeine Informationen

Folgend eine kurze Zusammenfassung der beschlossenen Massnahmen:

Ab dem 1. April 2022 sind alle Massnahmen in der Covid-19-Verordnung besondere Lage aufgehoben: Die Isolationspflicht für infizierte Personen sowie die Maskenpflicht im öffentlichen Verkehr und in Gesundheitseinrichtungen entfällt.

Ab dem 17. Februar 2022 sind in Läden, Restaurants, Kulturbetriebe und öffentlich zugängliche Einrichtungen sowie Veranstaltungen wieder ohne Maske und Zertifikat zugänglich.
Aufgehoben sind ausserdem die Maskenpflicht am Arbeitsplatz, die Bewilligungspflicht für Grossveranstaltungen, sowie die Einschränkungen privater Treffen

Mit der Aufhebung der Zertifikatspflicht werden keine Covid-Zertifikate mehr ausgestellt, die nur in der Schweiz gültig sind. Weiterhin werden Covid-Zertifikate ausgestellt, die von der EU anerkannt sind.

Detaillierte Informationen entnehmen Sie aus den Seiten des BAG Bundesamt für Gesundheit

(Quelle: Bundesamt für Gesundheit BAG, 16.02.2022)

Ab dem 24. Januar 2022 führt ein positiver Antigen-Schnelltest zu einem Zertifikat für Genesene. Dieses ist 270 Tage gültig und wird nur in der Schweiz anerkannt.

Ab dem 31. Januar 2022 ist das COVID-Zertifikat für Geimpfte und Genesene 270 Tage gültig.

Bis 28. Februar 2022 gilt in allen Bereichen Homeoffice-Pflicht, in denen es ohne unverhältnismässigen Aufwand möglich ist, zu Hause zu arbeiten.

Bis 31. März 2022, gelten in der Schweiz des Weiteren die verlängerten Massnahmen. Folgend eine kurze Zusammenfassung der beschlossenen Massnahmen:

  • Private Treffen drinnen sind auf zehn Personen beschränkt, falls eine Person ab 16 Jahren dabei ist, die nicht geimpft oder genesen ist. Erlaubt sind maximal 30 Personen, wenn alle geimpft oder genesen sind.
  • Private Treffen draussen: Erlaubt sind maximal 50 Personen.
  • Zu Innenräumen von Restaurants, von Kultur-, Sport- und Freizeitbetrieben sowie zu Veranstaltungen im Innern ist der Zugang ab 16 Jahren auf Personen beschränkt, die geimpft oder genesen sind (2G).
    Für alle Veranstaltungen in Innenräumen gilt grundsätzlich Maskenpflicht. Wo weder das Maskentragen noch eine Sitzpflicht möglich ist, sind nur geimpfte und genesene Personen zugelassen, die zusätzlich ein Zertifikat für ein negatives Testresultat vorweisen können (2G+).
Erweiterte Zertifikatspflicht bis 31. März 2022 in der Schweiz. Bundesamt für Gesundheit BAG, 19.01.2022

(Quelle: Bundesamt für Gesundheit BAG, 19.01.2022)

Ab 20. Dezember 2021, gelten in der Schweiz verschärfte Massnahmen. Folgend eine kurze Zusammenfassung der beschlossenen Massnahmen die bis am 24. Januar 2022 gültig sind:

  • Zu Innenräumen von Restaurants, von Kultur-, Sport- und Freizeitbetrieben sowie zu Veranstaltungen im Innern haben nur geimpfte und genesene Personen Zugang (2G).
  • Es gilt Homeoffice-Pflicht.
  • Private Treffen sind auf zehn Personen beschränkt, falls eine Person ab 16 Jahren dabei ist, die nicht geimpft oder genesen ist.

(Quelle: Bundesamt für Gesundheit BAG, 19.12.2021)

Ab 18. Dezember 2021, gilt ein neues Testkostensystem. Folgend eine kurze Zusammenfassung:

  • Bezahlt werden Antigen-Schnelltests und Speichel-PCR-Pooltests und Einzel-PCR-Tests bei Personen mit Krankheitssymptomen, bei Kontaktpersonen und nach positiven Poolproben.
  • Nicht bezahlt werden Selbsttests sowie Einzel-PCR-Tests und Antikörpertests.

Erweiterte Zertifikatspflicht ab 20. Dezember 2021 in der Schweiz. Bundesamt für Gesundheit BAG, 17.12.2021

Detaillierte Informationen entnehmen Sie aus den Seiten des BAG Bundesamt für Gesundheit

(Quelle: Bundesamt für Gesundheit BAG, 17.12.2021)

Ab 6. Dezember 2021 gilt in der Schweiz die erweiterte Zertifikatspflicht. Folgend eine kurze Zusammenfassung der beschlossenen Massnahmen die bis am 24. Januar 2022 gültig sind:

  • Die Gültigkeit von Antigen-Schnelltests wird auf 24 Stunden verkürzt und zählt ab dem Zeitpunkt der Probeentnahme.
  • PCR-Tests sind nach wie vor 72 Stunden gültig.
  • Die Zertifikatspflicht gilt neu in Innenräumen für alle öffentlichen Veranstaltungen sowie für alle sportlichen und kulturellen Aktivitäten von Laien. Auch bei Veranstaltungen im Freien ist der Zugang ab 16 Jahren auf Personen mit gültigem Covid-Zertifikat beschränkt.
  • Eine Maskenpflicht gilt drinnen neu überall dort, wo eine Zertifikatspflicht gilt - ausser bei privaten Treffen.

Erweiterte Zertifikatspflicht ab 6. Dezember 2021 in der Schweiz. Bundesamt für Gesundheit BAG, 03.12.2021

Detaillierte Informationen entnehmen Sie aus den Seiten des BAG Bundesamt für Gesundheit

(Quelle: Bundesamt für Gesundheit BAG, 16.12.2021)

  • wird die Gültigkeitsdauer der Zertifikate für Genesene auf 12 Monate verlängert und gilt vorderhand nur in der Schweiz und für die Rückreise in die Schweiz. Auf europäischer Stufe gilt mit wenigen Ausnahmen weiterhin eine Gültigkeitsdauer von 180 Tagen.
  • übernimmt der Bund die Kosten der Tests für erstgeimpfte Personen, sprich die Personen die eine erste Impfung, aber noch kein Covid-Zertifikat erhalten haben, bis maximal sechs Wochen nach der Erstimpfung. Wartet eine Person länger mit der Zweitimpfung, muss sie Kosten für die Tests selber tragen.
  • können Covid-Zertifikate auch für genesene Personen ausgestellt werden, die mit einem aktuellen positiven Antikörpertest, sprich serologischer Test, belegen können, dass sie genesen und über ausreichend Antikörper verfügen. Der Test ist kostenpflichtig. Die Gültigkeitsdauer des Zertifikats ist auf 90 Tage beschränkt. Nach Ablauf dieser 90 Tage kann die betroffene Person einen weiteren Antikörpertest durchführen lassen. Ein Zertifikat für Antikörpertest gilt nur in der Schweiz.

Detaillierte Informationen entnehmen Sie aus dem Bundesamt für Gesundheit BAG

(Quelle: Bundesamt für Gesundheit BAG, 03.11.2021)

Ab 4. Oktober 2021 gilt im Kanton Zürich eine Zertifikatspflicht für Besuchende über 16 Jahre von Gesundheitsinstitutionen und ebenso eine Zertifikatspflicht oder Testpflicht für Mitarbeitende von Spitälern, Heimen und Spitex-Organisationen.

(Quelle: Kanton Zürich, 30.09.2021)

Ab 11. Oktober 2021 müssen Personen die ein Zertifikat erhalten wollen, die dazu notwendigen Tests selbst bezahlen: Der Bundesrat hat die Frist vom 1. Oktober 2021 verlängert.

Die Kosten für das Testen von Personen mit Symptomen werden weiterhin vom Bund übernommen. Allerdings berechtigen solche Tests nicht zum Erwerb eines Zertifikats.

Aktuelle und detaillierte Informationen über den Erwerb von Zertifikaten entnehmen Sie aus den Seiten des BAG Bundesamt für Gesundheit.

(Quelle: Bundesamt für Gesundheit BAG, 24.09.2021)

Ab 13. September 2021 gilt in der Schweiz die erweiterte Zertifikatspflicht.

Erweiterte Zertifikatspflicht ab 13. September 2021 in der Schweiz. Bundesamt für Gesundheit BAG, 08.09.2021

Detaillierte Informationen entnehmen Sie aus den Seiten des BAG Bundesamt für Gesundheit

(Quelle: Bundesamt für Gesundheit BAG, 08.09.2021)

Was ist ein Covid-Zertifikat?

Gemäss BAG dokumentiert das Covid-Zertifikat eine Covid-19-Impfung, eine durchgemachte Erkrankung und ein negatives Testresultat.

Das Covid-Zertifikat wird in Papierform oder als PDF-Dokument mit einem QR-Code ausgestellt.

Personen unter 16 Jahren benötigen kein Covid-Zertifikat.

Anwendungsbereiche

Aktuelle Informationen erhalten Sie auf den Seiten des BAG Bundesamt für Gesundheit.

Reisen mit dem Covid-Zertifikat

Das Schweizer Covid-Zertifikat wird von den EU-/EFTA-Staaten anerkannt. Es kann somit im gesamten EU-/EFTA-Raum genutzt werden.

Ein Covid-Zertifikat, das in der Schweiz gültig ist, bedeutet aber keine Garantie für die Einreise in andere Länder. Detaillierte Informationen erhalten Sie auf den Seiten des BAG Bundesamt für Gesundheit.

(Quelle: BAG Bundesamt für Gesundheit, 09.09.2021)
Wie können bereits geimpfte das neue Covid-Zertifikat erhalten?

Informationen, wie Sie ein Zertifikat beantragen, finden Sie auf der Webseite des Kantons, in dem die abschliessende Impfung verabreicht wurde.

Erhalt und Gültigkeit des Covid-Zertifikats?

Sie erhalten das Covid-Zertifikat auf Antrag in Ihrem Wohn- oder Aufenthaltskanton. Zertifikate für Geimpfte und Genesene sind 270 Tage gültig (ab 31. Januar 2022) und Zertifikate für Getestete 24 oder 72 Stunden ja nach Art des Tests.

Detaillierte Informationen entnehmen Sie aus den Seiten des BAG Bundesamt für Gesundheit

(Quelle: BAG Bundesamt für Gesundheit, 19.01.2022)
Erklärfilm des Bundesamt für Gesundheit BAG: Was ist das Covid-Zertifikat und wie funktioniert es?


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Informationen zur Impfung in unserer Apotheke

Die Wartau Apotheke ist eine offizielle Impfapotheke

Zertifizierte Impfapotheke – Wartau Rotpunkt Apotheke AG in Zürich Höngg Schweiz

Die Wartau Apotheke wurde von den kantonalen Gesundheitsbehörden überprüft und erfüllt sämtliche Anforderungen, damit eine sichere und einfache Impfung durchgeführt werden kann.

Unsere Mitarbeitenden wurden für die Impfung ausgebildet und beantworten Ihnen gerne Ihre Fragen.

Die Wartau Apotheke hat jahrelange Impferfahrung mit Impfungen gegen Influenza, FSME, Hepatitis Erstimpfung und Folgeimpfungen A/B.

Für die Impfung besteht ein klarer, vorgegebener Ablauf und sämtliche Schritte werden dokumentiert. Administrative Abläufe für Impfungen sind etabliert und validiert.
Zum Beispiel wird bei der Wartau Apotheke die Einhaltung der Kühlkette dank rigoroser Temperaturkontrolle gewährleistet.

In der Wartau Apotheke haben Sie die Möglichkeit die Impfung in den Randzeiten geben zu lassen oder an speziellen Impftagen und wir sind mindestens sechs Tage pro Woche erreichbar.



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